Fatwa erforderlich!
15.08.2011 DUBAI Länger fasten Eine schöne Aussicht hat nicht nur Vorteile: Die Bewohner der oberen Stockwerke des Burdsch Chalifa, des mit 828 Metern höchsten Gebäudes der Welt, müssen sich jetzt während des Ramadan mit dem täglichen Fastenbrechen gedulden. Der Großmufti von Dubai entschied, dass die Turmbewohner zu drei verschiedenen Zeiten wieder mit dem Essen beginnen dürfen. Der Grund dafür ist, dass in den oberen Etagen des Wolkenkratzers die Sonne auch dann noch scheint, wenn sie für die Menschen am Boden schon längst untergegangen ist. Der Koran bestimmt aber, dass während des Ramadan das Fasten erst unterbrochen wird, wenn die Nacht anbricht. Die Bewohner im unteren Teil des Turms dürfen essen und trinken, wenn der Muezzin ruft. Die Mieter der Etagen 81 bis 150 müssen noch zwei Minuten warten. Eine weitere Minute haben sich die Muslime zu gedulden, die in einem der obersten 13 Stockwerke wohnen. Dafür verschafft eine andere Fatwa zumindest den Rauchern Erleichterung. Diese erlaubt Muslimen, Nikotinpflaster zu verwenden. Das Rauchen ist den Gläubigen tagsüber während des Ramadan nämlich genauso untersagt wie essen, trinken und Sex.Quelle: Spiegel online Das zeigt, dass offenbar nur der lokale Sonnenuntergang zählen kann. Somit bleibt nicht mehr viel Spielraum. Wie die Vögel im Winter, werden die nördlichsten Muslime der Welt im Sommer gen Süden ziehen müssen, um nicht zu verhungern. Es sei denn natürlich, dass eine besonders ausgefeilte Fatwa gefunden wird, die einen Ausweg anbietet. Ich würde mich da selbstverständlich als Gutachter zur Verfügung stellen, um die Plausibilität des religiös-juristischen Konstruktes zu beurteilen. Nichts zu danken!
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