Hamari-Blog

Donnerstag, September 13, 2012

Fatwa erforderlich!



Sicher, das Problem wird fundamentalistische Atheisten wie mich nicht besonders hart treffen. Es wird sogar nur eine verschwindend geringe Zahl von Muslimen beeinträchtigen. Diese allerdings werden nichts zu lachen haben. Bevor sich eine humanitäre Katastrophe anbahnt, möchte ich hiermit das Thema rechtzeitig ins Licht der Öffentlichkeit hieven.

Zunächst einmal ist allgemein bekannt, dass am Ramadan bis zum Sonnenuntergang gefastet werden muss. Unschön, aber die Mehrzahl der Muslime scheint es zu überleben.
Nun rufe man sich ins Bewusstsein, dass der Termin für den Ramadan nach einem Mondkalender festgelegt wird und demzufolge über die Jahrzehnte hinweg durch die Jahreszeiten wandert. Und hier nimmt das Unglück seinen Lauf:

Es gibt nämlich Orte auf der Erde, an denen im Sommer die Sonne für längere Zeit nicht untergeht. An den Polarkreisen ist das nur an einem Tag im Jahr der Fall. Befindet man sich jedoch nördlich vom nördlichen bzw. südlich vom südlichen Polarkreis, kann sich das schnell auf mehrere Tage, Wochen oder gar Monate ausdehnen.

2012 begann der Ramadan bereits am 19 Juli, was auf Spitzbergen sicher schon für Unmut gesorgt hätte... Besonders hart wird es 2015 bis 2017. Hier wird der längste Tag des Jahres (21. Juni) in dem Zeitraum des Fastenmonats liegen. Das sind doch recht trübsinnige Aussichten für die Muslime nördlich des (nördlichen) Polarkreises.

Eine einfache Lösung wäre natürlich eine Fatwa, welche den Sonnenuntergang in Mekka zur Referenz für Sonnenuntergänge bestimmt. Immerhin wurde in der Region der Koran geschrieben und ein wenig an den Interpretationen herumzuspielen ist ja nicht unüblich. Ich fürchte jedoch, dass dieser Weg bereits verbaut ist.

15.08.2011
DUBAI

Länger fasten

Eine schöne Aussicht hat nicht nur Vorteile: Die Bewohner der oberen Stockwerke des Burdsch Chalifa, des mit 828 Metern höchsten Gebäudes der Welt, müssen sich jetzt während des Ramadan mit dem täglichen Fastenbrechen gedulden. Der Großmufti von Dubai entschied, dass die Turmbewohner zu drei verschiedenen Zeiten wieder mit dem Essen beginnen dürfen. Der Grund dafür ist, dass in den oberen Etagen des Wolkenkratzers die Sonne auch dann noch scheint, wenn sie für die Menschen am Boden schon längst untergegangen ist. Der Koran bestimmt aber, dass während des Ramadan das Fasten erst unterbrochen wird, wenn die Nacht anbricht. Die Bewohner im unteren Teil des Turms dürfen essen und trinken, wenn der Muezzin ruft. Die Mieter der Etagen 81 bis 150 müssen noch zwei Minuten warten. Eine weitere Minute haben sich die Muslime zu gedulden, die in einem der obersten 13 Stockwerke wohnen. Dafür verschafft eine andere Fatwa zumindest den Rauchern Erleichterung. Diese erlaubt Muslimen, Nikotinpflaster zu verwenden. Das Rauchen ist den Gläubigen tagsüber während des Ramadan nämlich genauso untersagt wie essen, trinken und Sex.

Quelle: Spiegel online

Das zeigt, dass offenbar nur der lokale Sonnenuntergang zählen kann. Somit bleibt nicht mehr viel Spielraum. Wie die Vögel im Winter, werden die nördlichsten Muslime der Welt im Sommer gen Süden ziehen müssen, um nicht zu verhungern. Es sei denn natürlich, dass eine besonders ausgefeilte Fatwa gefunden wird, die einen Ausweg anbietet. Ich würde mich da selbstverständlich als Gutachter zur Verfügung stellen, um die Plausibilität des religiös-juristischen Konstruktes zu beurteilen.
Nichts zu danken!

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